Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Expert in AI and Finance

1. Gegenstand des Vertrages 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen des European Institute of Quantitative Finance (im Folgenden: EIQF)  regeln die Erbringung von Leistungen im Rahmen des Programmes „Expert in AI and Finance“. 

Der Anbieter des Programmes ist das EIQF, ihm obliegt die wissenschaftliche Leitung. 

Vertragspartner sind das EIQF sowie die zur Prüfung zugelassenen Teilnehmer. 

2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages 

Die Anmeldung zur Teilnahme am Programm kann schriftlich per Brief oder online durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars seitens des Teilnehmers erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang einer Anmeldebestätigung durch das EIQF zustande. 

3. Leistungen

(1) Der Lehrgangsteilnehmer erhält vom European Institute of Quantitative Finance (EIQF) mindestens folgende Leistungen:

  • Persönliche Betreuung durch die leitenden Professoren
  • Rückmeldung zum Lernerfolg
  • Videos zum Thema AI and Finance
  • Die in den Videos aufgeführten Modelle
  • Weitere Zusatzmaterialen zum Thema „AI and Finance“
  • Expert in AI and Finance- Zertifikat als Urkunde

(2) Das EIQF erteilt nach Bestehen der in der Prüfungsordnung aufgeführten Prüfungen den Titel „Expert in AI and Finance“ (bzw. bei den Schritten 1 und 2 wird ein entsprechender Zusatz aufgeführt) und vergibt die entsprechende Urkunde. 

(3) Der Titel „Expert in AI and Finance“ wird vom European Institute of Quantitative Finance verliehen. Modifikationen bei der Verwendung des Titels dürfen vom Träger des Titels nicht vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung könnten Dritte (z.B. andere Bildungsanbieter) Ansprüche gegen Sie geltend machen. Das European Institute of Quantitative Finance behält sich vor, den Titel „Expert in AI and Finance“ jederzeit zu ändern und zukünftig einen andersartigen Titel bei Bestehen der entsprechenden Prüfungsleistungen zu vergeben. Der Teilnehmer, welcher schon den  Titel „Expert in AI and Finance“ verliehen bekommen hat, hat daraufhin das Recht, weiterhin den alten Titel oder aber den neuen Titel zu führen. Weitere Ansprüche an das EIQF sind hierbei ausgeschlossen.

(4) Wiederholungsprüfungen werden in der Prüfungsordnung geregelt.

4. Gebühren

Die Teilnahmegebühren für den Expert in AI and Finance setzen sich wie folgt zusammen:

  • EAIF Step 1: € 185 inkl. 19 % MwSt.
    (Nettobetrag € 155,46, enthaltene MwSt. € 29,54).
  • EAIF Step 2: € 450 inkl. 19 % MwSt.
    (Nettobetrag € 378,15, enthaltene MwSt. € 71,85).
  • EAIF Step 3: € 635 inkl. 19 % MwSt.
    (Nettobetrag € 533,61, enthaltene MwSt. € 101,39).

5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Kündigung 

(1) Mit der Anmeldebestätigung wird das EIQF dem Kunden die Rechnung über die Prüfungsgebühr übersenden. Rechnungen des EIQF sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit zu bezahlen.

(2) Zur Prüfung werden nur Teilnehmer zugelassen, die die Prüfungsgebühr bezahlt haben.

(3) Im Fall nicht fristgerechter Zahlung der Prüfungsgebühr ist das EIQF berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

(4) Das Nichterreichen des Bildungsziels (etwa Nichtbestehen von Prüfungen) berechtigt den Teilnehmer nicht zu einer Minderung der Vergütung. Ferner ist das Ausbleiben erwarteter Zuschüsse Dritter zu den Bildungsaufwendungen kein Grund für eine berechtigte Zahlungsverweigerung durch den Teilnehmer. 

(5) Bei Verzug des Kunden ist das EIQF berechtigt, Verzugszinsen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geltend zu machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

(6) Gegen die Ansprüche des EIQF kann der Teilnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

6. Ausfall, Änderungen und Verlegung von Veranstaltungen

(1) Das EIQF behält sich die Absagen von Veranstaltungen aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, vor. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers an das EIQF werden diesem in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Recht des Teilnehmers auf die Durchführung der Prüfung.

(2)  Das EIQF wird den Teilnehmer unverzüglich informieren, wenn eine Änderung von Zeit und Ort der Prüfung erfolgt.

7. Widerrufsbelehrung  / Widerrufsrecht

Dem Teilnehmer steht – wenn er Verbraucher und nicht Kaufmann ist –ein Widerrufsrecht gem. § 312b BGB und § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluß und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:  

European Institute of Quantitative Finance (EIQF) GmbH & Co. KG (EIQF)
Neckarsteige 6-10
D-72622 Nürtingen
info@eiqf.de

Die Pflicht zur Leistung seitens des EIQF besteht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers das EIQF mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Teilnehmer diese selbst veranlaßt hat. 

8. Urheberrechte, Nutzungsrechte 

(1) Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen – auch als elektronische Dokumente (z.B. im Video- und PDF-Format) – und Lernprogramme, oder von Teilen daraus, behält sich das EIQF vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung des EIQF vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.  

9. Haftung 

(1) Das EIQF haftet ausschließlich im Fall von eigenem Vorsatz bzw. eigener grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist nur möglich bei der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Fall haftet das EIQF gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war sowie der Höhe nach auf den Betrag der Teilnehmergebühr.

(2) Das EIQF haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Studiengangs, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des EIQF zurückzuführen ist. Ferner haftet das EIQF nicht für Personen- und Sachschäden, die bei der An- und Rückreise sowie am Veranstaltungsort entstehen.

(3) Das EIQF haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige, von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden. 

(4) Mit dem Abschluss des Vertrags entlassen Sie das EIQF dauerhaft von Haftungsfällen, Ansprüchen oder Schäden, die Sie möglicherweise gegen das EIQF aufgrund Ihrer Registrierung geltend machen könnten.

(5) Sie stimmen zu, dass Sie die Dienstleitungen des EIQF auf alleiniges Risiko in Anspruch nehmen. Das EIQF gewährleistet nicht, dass die Dienstleitungen unterbrechungsfrei sind und fehlerfrei in Anspruch genommen werden können. Das EIQF schließt alle Gewährleistungen jeglicher Art aus. Hierzu gehören unter anderem die Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck, die Gewährleistung der Handelsüblichkeit sowie die Gewährleistung der Nichtverletzung der Rechte Anderer. Das EIQF gewährleistet nicht die Genauigkeit oder die Vollständigkeit von Informationen auf den EIQF-Webseiten oder von Informationen, die in Verbindung mit den EIQF-Webseiten bereitgestellt werden. Das EIQF ist nicht für Fehler oder Unterlassungen bzw. für die Ergebnisse haftbar, die mit der Nutzung dieser Informationen erzielt werden. Die Inhalte des Expert in AI and Finance-Programms sind nicht als Handlungsempfehlung zu betrachten, bestimmte Finanzinstrumente und Wertpapiere zu erwerben, im Rahmen des Lehrgangs analysierte Unternehmen vollständig oder auch teilweise zu erwerben sowie Anlageentscheidungen gleich welcher Art zu tätigen. Das EIQF kann keine Haftung für aus dem Lehrgang abgeleitete Handlungen übernehmen.

(6) Soweit die Haftung des EIQF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.  

10. Datenschutz 

(1) Der Teilnehmer wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass das EIQF seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Das EIQF gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. 

(2) Das EIQF verpflichtet sich, die ihm vom Teilnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. 

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

(1) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt /Main.

12. Schriftform und Fortbestehen des Vertrages 

(1) Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich zu treffen. Dieses gilt auch für die Schriftformerfordernis gem. dieser Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

(2) Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt die Fortgeltung des Vertrages im Übrigen unberührt.  

13. Disclaimer

(1)    Die „Tools“ im Campus wurden von den beiden Direktoren des European Institute of Quantitative Finance (EIQF) „Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst“ und „Prof. Dr. Dr. Joachim Häcker“ erstellt. Das European Institute of Quantitative Finance ist ein An-Institut der Hochschule Nürtingen. Das EIQF vergibt den Titel „Expert in AI and Finance“.

(2)    Gemäß § 1  UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)) genießen die Urheber von Werken der  Wissenschaft für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Gemäß § 2 Abs. 2 UrhG liegt ein Werk dann vor, wenn es sich um eine persönlich-geistige Schöpfung handelt. Auf Software, wie zum Beispiel die hier vorliegenden Excelfiles, ist der § 69a UrhG anwendbar. Damit ist auf Software das Urheberrecht anwendbar. Jedes Computerprogramm, das statistisch einmalig ist, ist geschützt. All diese Anforderungen treffen auf die Tools des Campus zu und somit sind die Tools durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

(3)    Sie erhalten Zugang zu den Tools mit Ihrer Anmeldung zum Expert in AI and Finance. Die Tools sind nur für Sie zu Ihrem persönlichen Gebrauch bestimmt. Sollten Sie die Tools an Dritte weitergeben, Teile daraus oder das gesamt Tool an sich unautorisiert verwenden, ohne diese Verwendung zu kennzeichnen und dabei auf den Urheber EIQF zu verweisen, so verletzen Sie geltendes Urheberrecht und machen sich strafbar. Sie müssen damit rechnen, dass das EIQF Ansprüche gegen Sie geltend machen wird und gerichtlich gegen Sie vorgehen wird.

(4)    Die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken kann gemäß § 106 UrhG mit einer dreijährige Freiheitsstrafe geahndet werden. Gemäß § 108b UrhG können unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen mit einer einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Strafmaß kann sich bei gewerbsmäßiger Begehung auf 3 Jahre (bei unerlaubten Eingriffen in technische Schutzmaßnahmen) sowie auf 5 Jahre (bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung) erhöhen.

 

Stand: September 2026

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