1. Gegenstand des Vertrages
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen des European Institute of Quantitative Finance (im Folgenden: EIQF) regeln die Erbringung von Leistungen im Rahmen des Programmes „Certified Financial Modeler“.
Der Anbieter des Programmes ist das EIQF, ihm obliegt die wissenschaftliche Leitung.
Vertragspartner sind das EIQF sowie die zur Prüfung zugelassenen Teilnehmer.
2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
Die Anmeldung zur Teilnahme am Programm kann schriftlich per Brief oder online durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars seitens des Teilnehmers erfolgen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang einer Anmeldebestätigung durch das EIQF zustande.
3. Leistungen
(1) Der Lehrgangsteilnehmer erhält vom European Institute of Quantitative Finance (EIQF) unabhängig, ob der Weg „Academic Excellence“ oder „Professional Excellence“ eingeschlagen wird, mindestens folgende Leistungen:
- Persönliche Betreuung durch die leitenden Professoren
- Rückmeldung zum Lernerfolg
- Das Lehrgangsbuch „Financial Modeling“ als Ebook
- Die Modelle zum Lehrgangsbuch „Financial Modeling“
- Die Certified Financial Modeler Toolbox
- Excel-Modelle: Templates Library
- Weitere Zusatzmaterialen zum Thema „Financial Modeling“
- Certified Financial Modeler- Zertifikat als Urkunde
Je nachdem ob der Weg „Academic Excellence“ oder „Professional Excellence“ eingeschlagen wird, erhält der Lehrgangsteilnehmer noch zusätzlich:
- Möglichkeit der Bewerbung für ein EIQF-Stipendiat für Nicht-Studierende (bei Wahl des Wegs „Professional Excellence“).
- Teilnahme an der Erstprüfung des jeweiligen Moduls (Academic Excellence) oder bis zu drei mögliche Einreichungen pro Teilmodul (bei Wahl des Wegs „Professional Excellence“)
- Hochschulzertifikat, Certificate Supplement und Möglichkeit der Vorlage zur Anerkennung der ECTS bei Bachelor- und Masterstudiengängen (bei Wahl des Wegs „Academic Excellence“)
(2) Das EIQF erteilt nach Bestehen der in der Prüfungsordnung aufgeführten Prüfungen den Titel „Certified Financial Modeler“ und vergibt die entsprechende Urkunde.
(3) Der Titel „Certified Financial Modeler“ wird vom European Institute of Quantitative Finance verliehen. Modifikationen bei der Verwendung des Titels dürfen vom Träger des Titels nicht vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung könnten Dritte (z.B. andere Bildungsanbieter) Ansprüche gegen Sie geltend machen. Das European Institute of Quantitative Finance behält sich vor, den Titel „Certified Financial Modeler“ jederzeit zu ändern und zukünftig einen andersartigen Titel bei Bestehen der entsprechenden Prüfungsleistungen zu vergeben. Der Teilnehmer, welcher schon den Titel „Certified Financial Modeler“ verliehen bekommen hat, hat daraufhin das Recht, weiterhin den alten Titel oder aber den neuen Titel zu führen. Weitere Ansprüche an das EIQF sind hierbei ausgeschlossen.
(4) Wiederholungsprüfungen werden in der Prüfungsordnung geregelt.
4. Gebühren
Weg 1: Wenn Sie den Weg „Professional Excellence“ wählen gilt:
1) Lehrgangsgebühren für Praktiker
Sie können sich beim EIQF für ein Stipendium bewerben. Wenn Sie dieses erhalten, so betragen die Lehrgangsgebühren zum „Certified Financial Modeler“ mit Stipendium 1.995,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%, somit insgesamt 2.374,05 EUR. Die Lehrgangsgebühren zum „Certified Financial Modeler“ betragen ohne Stipendium 3.995 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%, somit insgesamt 4.754,05 EUR. In diesen Gesamtpacketen sind die Lehrgangsgebühren, die Prüfungsgebühren sowie das Lehrgangsbuch als E-Book enthalten.
2) Lehrgangsgebühren für Studierende
Studierende (bitte gültigen Studierendenausweis in Kopie der Anmeldung beifügen) erhalten einen Preisnachlass. Die Lehrgangsgebühren für Studierende betragen 1.256,30 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%. Somit insgesamt 1.495,00 EUR. In diesem Gesamtpacket sind die Lehrgangsgebühren, die Prüfungsgebühren sowie das Lehrgangsbuch als E-Book enthalten.
3) Wiederholungsprüfung
Jedes Modul besteht aus drei Teilmodulen. Jedes Teilmodul kann zweimal wiederholt werden. Für eine Wiederholungsprüfung fallen keine weiteren Kosten an.
Weg 2: Wenn Sie den Weg „Academic Excellence“ wählen gilt:
1) Lehrgangsgebühren
Die Lehrgangsgebühren zum „Certified Financial Modeler“ betragen 3.995 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%, somit insgesamt 4.754,05 EUR. In diesem Gesamtpacket sind die Lehrgangsgebühren für die Module 1und 2, die Prüfungsgebühren für die Module 1und 2, das Lehrgangsbuch als E-Book sowie die Ausstellung eines Hochschulzertifikats und Certificate Supplement zum Erwerb von ECTS enthalten.
2) Lehrgangsgebühren für Studierende
Studierende (bitte gültigen Studierendenausweis in Kopie der Anmeldung beifügen) erhalten einen Preisnachlass. Die Lehrgangsgebühren für Studierende betragen 1.508,40 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%. Somit insgesamt 1.795,00 EUR. In diesem Gesamtpacket sind die Lehrgangsgebühren, die Prüfungsgebühren sowie das Lehrgangsbuch als E-Book enthalten.
3) Wiederholungsprüfung
Für eine Wiederholungsprüfung aufgrund eines Nichtbestehens der Prüfung erhebt das EIQF eine Prüfungsgebühr von 295 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%, insgesamt 351,05 EUR.
4) Ausstellung eines Hochschulzertifikats
Mit dem Hochschulzertifikat und dem Certificate Supplement ist der Erwerb von ECTS verbunden. Die Ausstellung eines Hochschulzertifikats (Urkunde und Certificate Supplement) der HfWU ist in der Gebühr zum Gesamtpacket enthalten.
5. Zahlungsbedingungen, Verzug, Kündigung
(1) Mit der Anmeldebestätigung wird das EIQF dem Kunden die Rechnung über die Prüfungsgebühr übersenden. Rechnungen des EIQF sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeit zu bezahlen.
(2) Zur Prüfung werden nur Teilnehmer zugelassen, die die Prüfungsgebühr bezahlt haben.
(3) Im Fall nicht fristgerechter Zahlung der Prüfungsgebühr ist das EIQF berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
(4) Das Nichterreichen des Bildungsziels (etwa Nichtbestehen von Prüfungen) berechtigt den Teilnehmer nicht zu einer Minderung der Vergütung. Ferner ist das Ausbleiben erwarteter Zuschüsse Dritter zu den Bildungsaufwendungen kein Grund für eine berechtigte Zahlungsverweigerung durch den Teilnehmer.
(5) Bei Verzug des Kunden ist das EIQF berechtigt, Verzugszinsen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geltend zu machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
(6) Gegen die Ansprüche des EIQF kann der Teilnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
6. Ausfall, Änderungen und Verlegung von Veranstaltungen
(1) Das EIQF behält sich die Absagen von Veranstaltungen aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, vor. Bereits geleistete Zahlungen des Teilnehmers an das EIQF werden diesem in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Recht des Teilnehmers auf die Durchführung der Prüfung.
(2) Das EIQF wird den Teilnehmer unverzüglich informieren, wenn eine Änderung von Zeit und Ort der Prüfung erfolgt.
7. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Dem Teilnehmer steht – wenn er Verbraucher und nicht Kaufmann ist –ein Widerrufsrecht gem. § 312b BGB und § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
EIQF
European Institute of Quantitative Finance (EIQF) GmbH & Co. KG
Neckarsteige 6-10
D-72622 Nürtingen
Die Pflicht zur Leistung seitens des EIQF besteht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers das EIQF mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Teilnehmer diese selbst veranlasst hat.
8. Urheberrechte, Nutzungsrechte
(1) Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen – auch als elektronische Dokumente (z.B. im PDF-Format) – und Lernprogramme, oder von Teilen daraus, behält sich das EIQF vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung des EIQF vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.
9. Haftung
(1) Das EIQF haftet ausschließlich im Fall von eigenem Vorsatz bzw. eigener grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist nur möglich bei der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesem Fall haftet das EIQF gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war sowie der Höhe nach auf den Betrag der Teilnehmergebühr.
(2) Das EIQF haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Studiengangs, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des EIQF zurückzuführen ist. Ferner haftet das EIQF nicht für Personen- und Sachschäden, die bei der An- und Rückreise sowie am Veranstaltungsort entstehen.
(3) Das EIQF haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige, von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.
(4) Mit dem Abschluss des Vertrags entlassen Sie das EIQCF dauerhaft von Haftungsfällen, Ansprüchen oder Schäden, die Sie möglicherweise gegen das EIQF aufgrund Ihrer Registrierung geltend machen könnten.
(5) Sie stimmen zu, dass Sie die Dienstleitungen des EIQF auf alleiniges Risiko in Anspruch nehmen. Das EIQF gewährleistet nicht, dass die Dienstleitungen unterbrechungsfrei sind und fehlerfrei in Anspruch genommen werden können. Das EIQF schließt alle Gewährleistungen jeglicher Art aus. Hierzu gehören unter anderem die Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck, die Gewährleistung der Handelsüblichkeit sowie die Gewährleistung der Nichtverletzung der Rechte Anderer. Das EIQF gewährleistet nicht die Genauigkeit oder die Vollständigkeit von Informationen auf den EIQF- und Certified Financial Modeler-Webseiten oder von Informationen, die in Verbindung mit den EIQF-Webseiten bzw. den Certified Financial Modeler-Webseiten bereitgestellt werden. Das EIQF ist nicht für Fehler oder Unterlassungen bzw. für die Ergebnisse haftbar, die mit der Nutzung dieser Informationen erzielt werden. Die Inhalte des Certified Financial Modeler sind nicht als Handlungsempfehlung zu betrachten, bestimmte Finanzinstrumente und Wertpapiere zu erwerben, im Rahmen des Lehrgangs analysierte Unternehmen vollständig oder auch teilweise zu erwerben sowie Anlageentscheidungen gleich welcher Art zu tätigen. Das EIQF kann keine Haftung für aus dem Lehrgang abgeleitete Handlungen übernehmen.
(6) Soweit die Haftung des EIQF ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Datenschutz
(1) Der Teilnehmer wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass das EIQF seine vollständige Anschrift sowie weitere auftragsspezifische Details in maschinenlesbarer Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Das EIQF gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.
(2) Das EIQF verpflichtet sich, die ihm vom Teilnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen (siehe Prüfungsordnung Certified Financial Modeler §3 Absatz (1) c)).
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt /Main.
12. Schriftform und Fortbestehen des Vertrages
(1) Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen schriftlich zu treffen. Dieses gilt auch für die Schriftformerfordernis gem. dieser Ziffer 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt die Fortgeltung des Vertrages im Übrigen unberührt.
13. Disclaimer
(1) Die „Tools“ im Center for Financial Modeling (CfFM) wurden von den beiden Direktoren des European Institute of Quantitative Finance (EIQF) „Prof. Dr. Dr. Dietmar Ernst“ und „Prof. Dr. Dr. Joachim Häcker“ erstellt. Das European Institute of Quantitative Finance ist ein An-Institut der Hochschule Nürtingen. Das EIQF vergibt den Titel „Certified Financial Modeler.
(2) Gemäß § 1 UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)) genießen die Urheber von Werken der Wissenschaft für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Gemäß § 2 Abs. 2 UrhG liegt ein Werk dann vor, wenn es sich um eine persönlich-geistige Schöpfung handelt. Auf Software, wie zum Beispiel die hier vorliegenden Excelfiles, ist der § 69a UrhG anwendbar. Damit ist auf Software das Urheberrecht anwendbar. Jedes Computerprogramm, das statistisch einmalig ist, ist geschützt. All diese Anforderungen treffen auf die Tools des CfFM zu und somit sind die Tools durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
(3) Sie erhalten Zugang zu den Tools mit Ihrer Anmeldung zum Certified Financial Modeler. Die Tools sind nur für Sie zu Ihrem persönlichen Gebrauch bestimmt. Sollten Sie die Tools an Dritte weitergeben, Teile daraus oder das gesamt Tool an sich unautorisiert verwenden, ohne diese Verwendung zu kennzeichnen und dabei auf den Urheber EIQF zu verweisen, so verletzen Sie geltendes Urheberrecht und machen sich strafbar. Sie müssen damit rechnen, dass das EIQF Ansprüche gegen Sie geltend machen wird und gerichtlich gegen Sie vorgehen wird.
(4) Die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken kann gemäß § 106 UrhG mit einer dreijährige Freiheitsstrafe geahndet werden. Gemäß § 108b UrhG können unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen mit einer einjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Das für den Fall der Certified Financial Modeler Toolbox hier zutreffende „Entfernen eines Kopierschutzes“ ist darunter zu subsumieren. Das Strafmaß kann sich bei gewerbsmäßiger Begehung auf 3 Jahre (bei unerlaubten Eingriffen in technische Schutzmaßnahmen) sowie auf 5 Jahre (bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung) erhöhen.
Stand: Mai 2025